Montag, 2. Juli 2018
am 30.06. des jahres
spätestens ist die betriebskostenabrechnung zu legen.

also: im rest österreichs. nicht so zu gelten scheint das für die bestens rekommandierte hausverwaltung mit dem zuständigen herrn mag. unfrieden, denn haste nicht gesehen: haste nix gesehen, weil es auch gar nix zu sehen gibt. zumindest keine betriebskostenabrechnung.

vielleicht gehen dort aber die uhren anders, und der kalender auch, am postweg kann es nämlich nicht liegen weil: frau kelef kriegt die diversen schreiben elektronisch, insofern: blede g'schicht.

im haus am schwarzen brett hängt übrigens auch nix, weil: da ist kein schwarzes brett. und im briefkasten liegt auch nix. ts aber auch.

vermutlich aber alles nur, damit im spezial-kapitel hausverwaltung sich wieder einmal was tut hier.

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Gibt es auch eine Frist, nach der der Vermieter nichts mehr vom Mieter einfordern darf, etwaige Guthaben aus Betirebskostenvorauszahlungen des Mieters aber ausgezahlt werden müssen? In Deutschland ist das so.

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hier gibt es natürlich auch solche finkeleien.

jetzt kriegen die einmal elektropost wegen des versäumten termins, dann will ich aber jede rechnung ganz genau im original sehen, und wenn das nicht freiwillig und subito geht, dann eben wieder mit der mietervereinigung. oder mit der arbeiterkammer. die haben beide schon ihre erfahrungen mit den herrschaften.

von einer nachforderung sind wir wohl weit entfernt, denn z.b. die reinigungsfirma war im vorjahr genau achtmal hier, sagen meine aufzeichnungen. wohlgemerkt: im jahr. kommen sollten die jede woche. und ein paar andere sachen fallen mir sicherlich auch noch auf.

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