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Montag, 12. September 2016
stichwahl reloaded
kelef, 16:56h
also neuer termin 04.12.2016. mit in der zwischenzeit zu verfassendem und erlassendem neuen gesetz. allerdings ist schon jetzt nicht sicher, dass die neufassung des gesetzes dann auch vom verfassungsgericht auch so für gut befunden wird: http://orf.at/stories/2357752/2357754/
heute, am 12.09., lag hier die einladung für die wiederholung am 02.10.2016 im briefkastl.
gewählt haben wir schon einmal, nämlich am 22.05.2016.
inwiefern die neuen wählerevidenzlisten - tote raus, neu 16 gewordene rein - sich allerdings auf die rechtmässigkeit eines neu zu erlassenden gesetzes auswirken sollten, erschliesst sich mir nicht wirklich, weil: wer wählen kann (weil er noch lebt bis dahin) und wählen darf (weil er schon 16 ist bis dahin), der soll das halt tun oder meinethalben lassen, ändern kann ich es eh nicht. und die gültigen stimmen werden dann gezählt.
ein neues feature für die wahlanfechtungen wäre es aber, wenn man die kurz vor knapp abgebankelten (verzeihung) wähler dann irgendwie extra erfassen täte. natürlich könnte es auch - es geht ja um was, und das letzte mal ging es doch auch kwasi um einzelne stimmen - eine gute idee sein in den hospizen, intensivstationen und pflegeheimen genau nachzuforschen, ob da auch jede und jeder sein stimmchen abgibt. und das dann bitte mit jeweils einem notar und zwei zeugen protokollieren: kann nicht mehr sprechen, hat aber zur zustimmung mit der rechten grossen zehe gewackelt. hat zwar alzheimer, ist aber nicht entmündigt. blindtaub und völlig dement, aber nicht entmündigt. ich meine: das sind doch alles gültige wählerstimmen? und wenn ich an die ex-einviertelhausbesitzerin und ihren happschi denk: beide weichgesoffen, medikamentenabhängig, seit jahren in psychiatrischer behandlung, aber: nicht entmündigt. was zählen solche stimmen, und wieso dürfen solche menschen denn überhaupt wählen?
und dann hätte ich noch ein problem: es ist ja so, dass in den krankenhäusern als geburtszeit vielfach nicht der moment eingetragen wird, in dem der pamperletsch aus der mutter rausflutscht, sondern der moment, in dem das kind erkenntlich lebt, also: zappelt, brüllt und vom arzt als lebendig bezeichnet wurde. und wenn nun das flutschen vor mitternacht stattgefunden hat, und der arzt aber erst nach mitternacht sein ok gegeben hat, ist da nicht auch eine diskussion angebracht? meine tochter flutschte um schlag punkt 06.00 uhr, trotzdem wurde aus den o.a. gründen als geburtszeit 06.10 uhr eingetragen, deshalb hab ich mich da schlau gemacht.
o.a. gilt natürlich auch umgekehrt: wenn ein mensch kurz vor mitternacht stirbt, das tun menschen ja gerne einmal, und der arzt kann das genaue todesdatum nicht eintragen, welchen tag wählt er dann, und wie wird das im zweifelsfall gezählt? da sagen die kinder dann, der opa ist am x.ten in der nacht auf den y.ten gestorben, und der arzt schreibt in den totenschein einfach den y.ten, weil das der tag ist an dem er gerufen wurde und den tod festgestellt hat?
ich meine, wenn schon genau, dann aber bitte wirklich.
selbstverständlich müssen aber die beiden kandidaten in der zwischenzeit ordentlich medizinisch überwacht werden, weil der eine ist ja doch schon ein bisserl älter, rauchen tut er auch noch, der schelm, der, und der andere ist seinem eigenen dafürhalten nach sowieso ein berufsunfähiger krüppel und geht offensiv am stock, von den vielen operationen, die er immer wieder erwähnt, hat allerdings keiner was gemerkt, erfahrungsgemäss tu ich mir allerdings schwer damit zu glauben, dass man das so gut vertuschen kann. aber wenn letzterer meint, ersterer sei wegen alter und rauchen nicht der richtige mann für den posten, wie verstehe ich dann die sache mit dem hatscherten, oder darf ich das hatschen als interpretation der (nicht nur politischen) situation dieses landes verstehen?
wir wären aber nicht in österreich, wenn nicht schon der schuldige ausgemacht und vorsichtig an den pranger gestellt wäre: die druckerei. die wird vermutlich die schuld an den kleberhersteller delegieren, und dieser die schuld an den maschinenhersteller, und dieser die schuld an den wartungsmechaniker, und dieser die schuld an den zeitdruck seitens seines arbeitgebers (vermutlich eine sub-subfirma mit sitz in tschibbutistanien) unter den man ihn gesetzt hat. und letztlich werden alle in konkurs gehen (bzgl. der druckerei wurde das ja schon vorsichtig anmoderiert von verschiedenen seiten) und unter einem neuen namen in einer neuen firma neue agenden übernehmen. oder sich überhaupt selbst neu erfinden, möglicherweise sogar gemeinsam.
und die person, die den auftrag an diese druckerei erteilt hat (nach einer ausschreibung, natürlich), wird nach oben befördert werden damit sie nix mehr genehmigen kann, diese person, diese ausgschamte.
man weiss nicht ob man lachen oder weinen soll.
heute, am 12.09., lag hier die einladung für die wiederholung am 02.10.2016 im briefkastl.
gewählt haben wir schon einmal, nämlich am 22.05.2016.
inwiefern die neuen wählerevidenzlisten - tote raus, neu 16 gewordene rein - sich allerdings auf die rechtmässigkeit eines neu zu erlassenden gesetzes auswirken sollten, erschliesst sich mir nicht wirklich, weil: wer wählen kann (weil er noch lebt bis dahin) und wählen darf (weil er schon 16 ist bis dahin), der soll das halt tun oder meinethalben lassen, ändern kann ich es eh nicht. und die gültigen stimmen werden dann gezählt.
ein neues feature für die wahlanfechtungen wäre es aber, wenn man die kurz vor knapp abgebankelten (verzeihung) wähler dann irgendwie extra erfassen täte. natürlich könnte es auch - es geht ja um was, und das letzte mal ging es doch auch kwasi um einzelne stimmen - eine gute idee sein in den hospizen, intensivstationen und pflegeheimen genau nachzuforschen, ob da auch jede und jeder sein stimmchen abgibt. und das dann bitte mit jeweils einem notar und zwei zeugen protokollieren: kann nicht mehr sprechen, hat aber zur zustimmung mit der rechten grossen zehe gewackelt. hat zwar alzheimer, ist aber nicht entmündigt. blindtaub und völlig dement, aber nicht entmündigt. ich meine: das sind doch alles gültige wählerstimmen? und wenn ich an die ex-einviertelhausbesitzerin und ihren happschi denk: beide weichgesoffen, medikamentenabhängig, seit jahren in psychiatrischer behandlung, aber: nicht entmündigt. was zählen solche stimmen, und wieso dürfen solche menschen denn überhaupt wählen?
und dann hätte ich noch ein problem: es ist ja so, dass in den krankenhäusern als geburtszeit vielfach nicht der moment eingetragen wird, in dem der pamperletsch aus der mutter rausflutscht, sondern der moment, in dem das kind erkenntlich lebt, also: zappelt, brüllt und vom arzt als lebendig bezeichnet wurde. und wenn nun das flutschen vor mitternacht stattgefunden hat, und der arzt aber erst nach mitternacht sein ok gegeben hat, ist da nicht auch eine diskussion angebracht? meine tochter flutschte um schlag punkt 06.00 uhr, trotzdem wurde aus den o.a. gründen als geburtszeit 06.10 uhr eingetragen, deshalb hab ich mich da schlau gemacht.
o.a. gilt natürlich auch umgekehrt: wenn ein mensch kurz vor mitternacht stirbt, das tun menschen ja gerne einmal, und der arzt kann das genaue todesdatum nicht eintragen, welchen tag wählt er dann, und wie wird das im zweifelsfall gezählt? da sagen die kinder dann, der opa ist am x.ten in der nacht auf den y.ten gestorben, und der arzt schreibt in den totenschein einfach den y.ten, weil das der tag ist an dem er gerufen wurde und den tod festgestellt hat?
ich meine, wenn schon genau, dann aber bitte wirklich.
selbstverständlich müssen aber die beiden kandidaten in der zwischenzeit ordentlich medizinisch überwacht werden, weil der eine ist ja doch schon ein bisserl älter, rauchen tut er auch noch, der schelm, der, und der andere ist seinem eigenen dafürhalten nach sowieso ein berufsunfähiger krüppel und geht offensiv am stock, von den vielen operationen, die er immer wieder erwähnt, hat allerdings keiner was gemerkt, erfahrungsgemäss tu ich mir allerdings schwer damit zu glauben, dass man das so gut vertuschen kann. aber wenn letzterer meint, ersterer sei wegen alter und rauchen nicht der richtige mann für den posten, wie verstehe ich dann die sache mit dem hatscherten, oder darf ich das hatschen als interpretation der (nicht nur politischen) situation dieses landes verstehen?
wir wären aber nicht in österreich, wenn nicht schon der schuldige ausgemacht und vorsichtig an den pranger gestellt wäre: die druckerei. die wird vermutlich die schuld an den kleberhersteller delegieren, und dieser die schuld an den maschinenhersteller, und dieser die schuld an den wartungsmechaniker, und dieser die schuld an den zeitdruck seitens seines arbeitgebers (vermutlich eine sub-subfirma mit sitz in tschibbutistanien) unter den man ihn gesetzt hat. und letztlich werden alle in konkurs gehen (bzgl. der druckerei wurde das ja schon vorsichtig anmoderiert von verschiedenen seiten) und unter einem neuen namen in einer neuen firma neue agenden übernehmen. oder sich überhaupt selbst neu erfinden, möglicherweise sogar gemeinsam.
und die person, die den auftrag an diese druckerei erteilt hat (nach einer ausschreibung, natürlich), wird nach oben befördert werden damit sie nix mehr genehmigen kann, diese person, diese ausgschamte.
man weiss nicht ob man lachen oder weinen soll.
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