Montag, 23. August 2010
brief an die hausverwaltung
Sehr geehrter Herr Dr. Hausverwaltung,

da ich Ihr Büro seit voriger Woche telefonisch nicht erreichen kann - leider höre ich auf beiden mir bekannten Telefonnummern nur eine Melodie in Endlosschleife, aber keine Ansage, und da auch kein Anrufbeantworter zur Verfügung zu stehen scheint, möchte ich Sie auf diesem Wege darüber informieren dass ich den von Ihnen genannten Termin nicht wahrnehmen kann, da ich bereits vor einiger Zeit anderweitige Verpflichtungen eingegangen bin.

Schon anlässlich des Erhaltes Ihres ersten Schreibens mit dem falschen Datum habe ich versucht Sie zu kontaktieren, aber siehe oben.

Einem Betreten der von mir gemieteten Wohnung in meiner Abwesenheit kann ich nicht zustimmen.

Selbstverständlich ist klar dass eine Begehung stattfinden kann, aber ebenso klar ist dass der Termin hierfür rechtzeitig vereinbart werden muss. Ein am 20.08. abends erhaltenes Schreiben mit einem verbindlichen Termin für den 26.08. ist - insbesondere in Anbetracht der Urlaubszeit - keinesfalls rechtzeitig, auch nicht, wenn dieses Schreiben am 23.08. durch einen Aushang am Schwarzen Brett im Stiegenhaus unterstützt wird. Zudem ist dieser Termin nicht vereinbart sondern hat die Form einer Vorschreibung, für die so keine Begründung geltend gemacht werden kann.

Bei dieser Gelegenheit möchte ich Sie auch daran erinnern dass die Sanierung des defekten Fallrohres der Toiletten im Vordertrakt, 2. Stock, noch immer nicht erfolgt ist, und sich die nassen Flecken dementsprechend weiter über die Wand ausbreiten. Herr Installateur, den ich vorige Woche in diesem Zusammenhang kontaktierte, teilte mir mit er warte auf einen Auftrag von Ihnen. Ebenso unbeantwortet blieb bis jetzt die Frage, wie ggfls. notwendiges Aus- und Wiedereinräumen der Toilette in der von mir gemieteten Wohnung sowie die notwendigen Reinigungsarbeiten nach dem Aufstemmen der Decke und der Wand und dem Austausch des Fallrohres geregelt werden. Der Gutachter, Ing. Sowieso, hat mir zwar im Beisein von Herrn Installateur versichert dass dies selbstverständlich zu Lasten der Versicherung erledigt werde, mich aber gleichzeitig ersucht diese Angelegenheit im Detail mit Ihnen zu klären da die Schadensabwicklung über Ihre Firma erfolgen werde. Da ich an allergischem Asthma, Polyarthritis und mehreren Bandscheibenprotrusionen leide ist es mir begreiflicherweise nicht möglich, auch nur einen Teil der notwendigen Arbeiten selbst zu erledigen. Bitte teilen Sie mir rechtzeitig mit, wann die Arbeiten stattfinden werden, damit ich - wie mit dem Gutachter vereinbart - für entsprechendes Reinigungspersonal sorgen kann, und informieren Sie mich über die Form der finanziellen Transaktion.

Ebenso bin ich noch im Unklaren über das weitere Vorgehen nach dem Abschluss der Arbeiten durch den Installateur. Lt. Gutachter muss die Decken- und Wandsanierung durch einen Fachmann vorgenommen werden - also durch ein konzessioniertes Bauunternehmen. Auch hier möchte ich Sie aus gesundheitlichen Gründen darum ersuchen mir rechtzeitig Bescheid zu geben, um meine weiteren gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch Staub, Zement etc. möglichst niedrig halten zu können. Sollten diese Arbeiten nicht unmittelbar an die Installateursarbeiten erfolgen, müssen eine entsprechende Abdeckung der offenen Wände sowie eine zweite Reinigung erfolgen.

Weiters darf ich Sie daran erinnern dass die detaillierte Aufstellung der Jahresabrechnung 2009 noch immer nicht wieder aufgetaucht ist. Am Schwarzen Brett hing erst nur das Anschreiben ohne Anlage, dann kurzfristig auch die Anlage - leider so angeschraubt im wahrsten Sinne des Wortes dass man sie nicht lesen konnte. Nach einem Tag war die Aufstellung heruntergerissen. Ich habe Ihren Herrn Mitarbeiter mehrfach ersucht, mir die Aufstellung postalisch oder auch per e-mail zuzusenden, dies hat er mir auch zugesagt. Erhalten habe ich leider nichts. Ebenso vermisse ich die Mitteilung ob lt. Jahresabrechung ich von Ihnen Geld zu bekommen habe oder Sie von mir. Der Mietvorschreibung lag der angekündigte Zettel bedauerlicherweise nicht bei.

Die Angelegenheit mit der Kellerraumbeleuchtung ist ebenfalls noch nicht abgeschlossen. Die Mutter von Frau O. (anm.: vor drei jahren verstorbene hausbesitzerin), Frau S., hat seinerzeit veranlasst dass die Beleuchtung der benutzten Kellerabteile an die Hausbeleuchtung angeschlossen wurde, ich habe also keineswegs unberechtigt Strom bezogen. Frau O. und Frau C. (anm.: neue besitzerin des halben hauses) waren ebenfalls informiert. Wieso es nach mehr als zwanzig Jahren plötzlich nicht mehr möglich sein soll die Situation zu belassen wie sie war erschliesst sich mir nicht, insbesondere als ja Frau O. mir seinerzeit dieses Kellerabteil zugewiesen hat eben weil es elektrisch zu beleuchten war. Zu den Kosten für die Hausgemeinschaft darf ich anmerken, dass ich im Jahr - wenn ich es sehr hoch ansetze - vielleicht vier oder fünf Stunden lang eine 60 Watt-Birne mit Strom versorge. Die Kosten für die anderen Hausbewohner sind daher wohl vernachlässigbar. Sollte sich die Stromversorgung wiederherstellen lassen, bin ich aber gerne bereit im Jahr fünf Euro extra zu bezahlen. Auch diese Modalitäten hätte ich natürlich gerne geklärt, da ich ja den Keller entsprechend habe adaptieren lassen.

Mit dem Ersuchen um Kenntnisnahme und telefonische Kontaktaufnahme bezüglich des weiteren Vorgehens verbleibe ich

mit freundlichen Grüssen

frau kelef



mal sehen, was passiert. ich hab' extra langsam geschrieben, für die besonders dummen. und jetzt brauch' ich einen schnaps.

... link (2 Kommentare)   ... comment