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Samstag, 9. Juli 2016
hausverwaltung ist ja neu seit 2014
kelef, 17:17h
aber irgendwie, man weiss es nicht, scheint es dass wenn einmal wo der wurm drinnen ist dann wird man den so schnell nicht wieder los.
nachdem frau kelef im märz 2016 ein zweiseitig bedrucktes stück papier, von keinem anschreiben oder sonstigen anweisungen begleitet, erhalten hatte, schaute sie sich die posten, die letztlich in einem betriebskostenminus für die von ihr gemietete wohnung von über € 350.-- resultierten, halt an und beschloss: so wie das da steht und dahergekommen ist handelt es sich um einen irrtum oder -läufer. leider ist nach all der zeit nicht mehr präsent in welchem zustand das kuvert war (zu dieser zeit kam der vater der kleinen tunichtgute, obwohl seit ende dezember nicht mehr hier wohnhaft, immer noch seine post aus dem aufgebrochenen briefkasten fischen), wird aber wohl nix besonders gewesen sein sonst hätte sich das eingeprägt.
im juni aber kam dann ein bisam-brief aka eine mahnung, immerhin mit anschreiben und erlagschein.
frau kelef also - ordentlicher mensch, der sie ist - fischt den natürlich aufbewahrten bedruckten zettel aus dem fundus und schaut sich die einzelnen posten einmal genauer an. mit zwei hausparteien hatte sie ja schon konferiert zu dem thema, und beschlossen: sie zahlt mit sicherheit zunächst einmal gar nichts, weil: war auch keine zahlungsaufforderung.
nun, nach genauem studium und nochmaliger rücksprache verfasste frau kelef dann eine elektropost:
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Überweisung der von Ihnen geforderten Summe habe ich heute in Auftrag gegeben. Ich möchte aber explizit darauf hinweisen, dass die Bezahlung mit Vorbehalt erfolgt, da einige Posten der Aufstellung nicht nur mir nicht schlüssig erscheinen. Nach Rücksprache mit den Familien abc und xyz – denen ebenfalls einiges unklar ist – habe ich diese in den Verteiler einkopiert.
Gleichzeitig darf ich darauf hinweisen, dass ich bereits im Dezember 2015 das Ersuchen um elektronische Übermittlung unterfertigt an Sie retourniert habe, und entsprechend erstaunt über die kommentar- und anschreibenslose Übersendung der Betriebskostenaufstellung war, die ich aufgrund des fehlenden Anschreibens eben nicht als Zahlungsaufforderung verstand, zudem einige Posten auch nach Meinung nicht nur meiner rechtsfreundlichen Vertretungen zumindest sehr unklar sind. Ich habe die Zusendung demzufolge damals als gegenstandlos betrachtet. Hier darf ich auch darauf hinweisen, dass der gesetzlich vorgeschriebene Aushang der Betriebskosten im Haus (Stichtag 30.06.) bis heute nicht erfolgt ist.
Bitte teilen Sie mir doch mit, ob das Poststück mit dem Ersuchen um ausschließlich elektronische Zusendung von Mitteilungen Ihrerseits verloren gegangen ist, ich kann Ihnen gerne eine Kopie senden.
Zu den einzelnen o.a. Posten ist wie folgt anzumerken:
Fa. PURO – Hausreinigung
Es werden pro Monat € 370.-- netto verrechnet. Die „Hausreinigung“ besteht darin, dass maximal 2 mal monatlich eine Frau kommt, die entweder das Stiegenhaus kehrt oder feucht aufwischt. In einigen Fällen erfolgt auch nur das Abstellen eines großen schwarzen Müllsackes mit Putzutensilien, der nach ein paar Stunden wieder verschwindet, ohne dass irgendeine Tätigkeit welcher Art auch immer festzustellen wäre. Manchmal werden auch nur die Türmatten hochgeklappt – gerne gegen die Türflügel, so dass der darauf befindliche Staub unter der Tür durch gut in die Wohnungen eindringen kann. In anderen Fällen wurde lediglich das Papier auf den Hausbriefkästen entfernt, oder aber ein oder zwei Frauen sitzen im Hof, rauchen eine Zigarette, telefonieren ein wenig und gehen ungetaner Dinge wieder. Seit 2013 wird das sogenannte Service immer seltener, ich habe daher seit 2014 entsprechende Aufzeichnungen geführt: so kam eine Frau im Jänner und Februar 2015 je einmal kehren, im Jänner wurde weiters einmal das Papier auf den Hausbriefkästen entfernt. In den Monaten März bis Mai wurde je einmal gekehrt und einmal aufgewischt. Im Juni – während der Zeit der Steigleitungsverlegung und des Wandverputzens – wurde zunächst niemand gesichtet, erst als alles vorbei war wurde einmal flüchtig gekehrt, zwei Wochen später aufgewaschen. Diverse Reste des abgeschlagenen Putzes finden sich noch immer an verschiedenen Stellen im Haus. In den Monaten Juli und August wurde nicht gekehrt oder gewischt, sondern im kühlen Hof pausiert: war ja auch sehr heiß voriges Jahr, immerhin wurde das Papier auf den Hausbriefkästen entfernt. Im September und Oktober wurde einmal gekehrt und einmal gewischt, im November einmal gekehrt, im Dezember einmal aufgewaschen. Die Anwesenheit der jeweiligen Person beträgt maximal 1,5 Stunden, meist weniger. Die Reinigung erfolgt so schlampig, dass ich eine kleine rote Trockenblüte seit Jänner 2016 beim Überwinden der Stockwerke beobachten konnte: in der Zwischenzeit hat das niedliche Ding immerhin 26 Stufen und zwei Treppenabsätze geschafft, bis es heute endlich verschwand. In der Einfahrt klebt ein Stück Papier, das im Februar dort liegen blieb und beim Aufwaschen ohne vorheriges Kehren festklebte: es nutzt sich aber ab, auch hier besteht Hoffnung. Die zwei Kaugummis, die die Fenstermonteure im Februar vor die Hausbriefkästen gespuckt haben (und ja, ich habe denen zugesehen) kleben dort noch immer, wie viele andere Kaugummis auch, aber diese beiden kenne ich persönlich und kontrolliere sie regelmäßig. Zum Aufwaschen (so teilte es mir eine der Frauen mit) sei sie „vom Chef“ angewiesen worden, einen Kübel Wasser pro Stiege und nur wenig Reinigungsmittel (man riecht es gar nicht, und ich bin auf sowas schwer allergisch und reagiere entsprechend sofort) zu verwenden. Zuerst wachelt sie halbherzig über den Boden, mit großer Berührungsangst vor allen Ecken, dann mit demselben Fetzen und Wasser über die Fensterbretter. Der Schmutz wird so auf den Stufen und Treppenabsätzen regelmäßig verteilt, bleibt aber in Summe fast unverändert erhalten. Dass das Wischwasser aus den unteren Stockwerken schwungvoll in den Hof gegossen wird stellt ebenfalls nicht wirklich eine Reinigung dar, führte aber mehrfach dazu, dass der Abfluss verstopft war – ich habe gerne die Ansammlung von Papier und sonstigem Mist entfernt.
Und wie oft sind eigentlich die Fenster im Stiegenhaus zu putzen? Seit dem Einbau der neuen Fenster und der damaligen Grundreinigung konnte diesbezüglich keinerlei Aktivität mehr beobachtet werden.
Bitte teilen Sie mir doch mit, wofür genau die Summe von € 370.—berechnet wird – der Stundenlohn einer Reinigungskraft liegt wohl auch bei größter Nachsicht und Großzügigkeit nicht über € 20.--, auch wenn eine Wegzeit eingerechnet wird.
Entrümpelung
Der meiste Müll war im Souterrain (unter dem Hinterhaus) in Top 1-2 (rechts vom Stiegenabgang), das bis vor ca. 15 oder 20 Jahren noch an die Firma glaserei als Lager vermietet wurde, und den Räumen (links vom Stiegenabgang), die seit jeher ausschließlich von Frau öl (der verstorbenen Hausbesitzerin), vorher von deren Mutter, später dann nur mehr von Frau ein-wenig-irre benützt wurden. Andere Hausbewohner hatten dazu nie Zutritt. Dass im Zuge der vorhergehenden Entrümpelungen auf Geheiß von Frau ein-wenig-irre in den ihr zur Verfügung stehenden Räumen eine Anzahl von Möbeln und anderen Gegenständen verblieb ist bekannt und wurde von mir Herrn hausbesitzer sen. gegenüber auch angesprochen. Ebenso ist bekannt, dass im Zuge der vorigen Entrümpelungen aus welchem Grund auch immer die beiden Türen zu diesen Souterrain-Räumlichkeiten nicht aufgesperrt, sondern aufgebrochen und die Türen ausgehängt und so belassen wurden. Auch wurden bereits damals die „richtigen“ Keller (unter dem Vorderhaus, einen Halbstock unter dem Souterrain) nur sehr teilweise entrümpelt, die Türen aber ebenfalls aufgebrochen und in unversperrbarem Zustand zurückgelassen. Immerhin konnte 2015 die Entrümpelungsfirma dabei beobachtet werden, wie sie mehrere Türblätter abtransportierte. Grundsätzlich ist Mietern zwar natürlich die Entrümpelung von Gegenständen, die in frei zugänglichen Räumen eines Mietobjektes widerrechtlich abgestellt sind, anzulasten, nicht aber doch die Entfernung von Gegenständen aus Mietobjekten, deren Türen einfach nicht mehr vorhanden oder nicht versperrbar sind? Im Umkehrschluss müssten Mieter auch für Entrümpelungen von Wohnungen nach z.B. Todesfällen zur Verantwortung gezogen werden, wenn die Erben die Tür offen stehen lassen und den Mietvertrag kündigen? Oder nach Delogierungen, wenn der Vermieter die Tür nicht zumacht und z.B. hausfremde Personen Gegenstände deponieren?
Gartenbetreuung
Mit Garten ist vermutlich die Fläche hinter dem Hinterhaus gemeint, die früher als eine Mischung zwischen „Wiener Wildnis“ und „Tierfriedhof“ (ich weiß definitiv von mindestens zwei Hunden, einigen Katzen und Meerschweinchen) zu bezeichnen war, jetzt allerdings, wie ein Blick aus den Gangfenstern eines Hauses in der nebengasse zeigte, wohl nur mehr die Bezeichnis „Wiener Gstettn“ verdient. Dieser Teil war ebenfalls nie einer Mietpartei zugänglich und nur durch das Frau Öl resp. Frau ein-wenig-irre vorbehaltene Souterrain zu betreten. Dass Frau ein-wenig-irre dann das Betreten mit einem Zettel „Betreten auf eigene Gefahr“ über der fehlenden Souterrain-Tür kommentierte, kann in mehrere Richtungen interpretiert werden. Zudem ist das Souterrain jetzt seit einem Jahr überhaupt nicht mehr zu betreten, da eine Holzabsperrung errichtet wurde. Es gibt wohl ein Gerichtsurteil, in dem ein Mieter die Kosten für die Gartengestaltung anteilig tragen musste obwohl die Anlage von ihm nicht betreten werden konnte, jedoch war die Begründung dabei die Aufwertung durch den schönen Ausblick, die Blumen vor dem Fenster etc., und die dadurch erhöhte Lebensqualität. Insbesondere für die Mieter der Wohnungen im Vorderhaus trifft dies aber in gar keinem Fall zu, da es nicht möglich ist aus diesen Wohnungen auch nur einen Blick auf die betreffende Fläche zu werfen – dazu muss man in ein Haus um die Ecke gehen und ein paar Stockwerke erklimmen, was ich gerne getan habe. Das Unkraut steht ca. hüfthoch …
Kopien, Porto, Bankspesen
In den verschiedensten Broschüren und Medien von AK, Mietervereinigung, diversen Zeitungen, Help-Redaktionen und in vielen Ombudsmanngeschichten wird seit Jahren betont, dass diese Kosten nicht in die Betriebskostenabrechnung aufgenommen werden dürfen. Zudem handelt es sich – ausgehend von den angeführten Summen – nicht um echte Kosten, sondern um pauschalierte Summen.
Verwaltungshonorar
Nach den Aussagen Ihrer Mitarbeiter sind alle Anfragen, Beschwerden, Meldungen etc. direkt an die Firma des hausbesitzers zu richten. Bitte teilen Sie mir doch auch mit, in welchen Belangen ich mich an Sie wenden darf.
Schädlingsbekämpfung
Ich mag Tiere sehr gerne, wirklich; Nagetiere finde ich besonders faszinierend. Das heißt aber nicht, dass ich mich darüber freue wenn mir an einem einzigen Wochenende drei verschiedene Exemplare der Gattung Rattus norvegicus, aka Wanderratte, im Stiegenhaus begegnen, die beim Anblick meines an der Leine befindlichen, hinkenden alten Hundes gemächlich die Treppen (eine kam gar aus dem zweiten Stock) Richtung Souterrain hinunterhüpfen. Der Hund kann zwar im Prinzip Ratten töten, wurde aber durch die Leine gehindert und: uns hat schon eine Ratte gebissen, als im Vorjahr Ecke Ruckergasse/Pohlgasse eine größere Kolonie lebte und der Hund trotz eines chronisch steifen Ellbogens nur mehr „töten“ im Sinn hatte. Die Ratte hat es letztlich zwar nicht überlebt, ich hatte Antibiotika im Schrank und trotzdem zwei Wochen lang ein entzündetes Knie, der Hund eine Wunde am gesunden Vorderbein. Sie werden sicherlich verstehen, dass ich auf eine Wiederholung wenig Wert lege; und es heißt im Volksmund: wenn man eine Ratte sieht sind schon hundert da. Immerhin erklärt sich dadurch aber das große Interesse meines Hundes an diversen feuchten Flecken im Stiegenhaus: war wohl Rattenpisse. Und die kleinen schwarzen Krümel stehen ergo in Verdacht, Rattenkot zu sein. Bis zur Errichtung der Absperrung des Souterrains – die aus guten Gründen erfolgte – kam der Schädlingsbekämpfer zu mir um den Kellerschlüssel. Leider musste ich ihn das letzte Mal im Herbst des Vorjahres an Sie verweisen, ob damals eine Kontrolle resp. die Auslegung von Gift erfolgte entzieht sich meiner Kenntnis. Da wir bereits zweimal eine größere Rattenplage im Haus hatten – zusätzlich zu mehreren kleinen Mäuseplagen – wäre ich über eine Information zum weiteren Vorgehen diesbezüglich sehr dankbar.
Hausbriefkästen
Der hier tätige sehr nette Briefträger hat mich darüber informiert, dass grundsätzlich die Hausverwaltungen den zuständigen Postämtern mitteilen sollten, wenn Mieter ausziehen. Und er sagt weiters, dass es einige wenige Hausverwaltungen gibt, da das auch tatsächlich tun. Dann werden schon beim Sortieren der Post in der Verteilerstelle nicht zustellbare Schreiben an die jeweiligen Absender retourniert. Parteien, die ausziehen, könnte man bei der Rückgabe der Schlüssel darauf aufmerksam machen – dann kämen die auch nicht auf die Idee die Briefkästen aufzubrechen um weiter an ihre Post zu kommen. Alternativ könnte man den Leuten auch einen Antrag auf Postnachsendung zum Unterfertigen anbieten. Dies würde sicherlich die Flut an Poststücken und Werbeprospekten aus den überquellenden, teils aufgebrochenen und mit den Namen schon sehr lange nicht mehr hier wohnhafter oder längst verstorbener Personen beschrifteten Brieffächern eindämmen. Ebenso würde sich der Verwaltungsaufwand für viele Stellen wie Wien-Energie, Gerichte, Handynetz-Anbieter, Versandhäuser, Inkasso-Büros etc. sehr minimieren. Nachmieter tendieren leider dazu, nicht an sie adressierte Schreiben auf den Hausbriefkästen abzulegen, und sich weiter nicht darum zu kümmern. Gerne sortiere ich diese Schreiben, und versehe sie mit einem „Adressat unbekannt – retour an Absender“ und entsorge – so wie auch Herr xyz – regelmäßig diverse Werbefluten im Papiercontainer. Aber ist das wirklich unsere Aufgabe?
Sogar das Souterrain Top 1-2 verfügt übrigens über einen Briefkasten, und dort wohnt sicherlich seit Jahrzehnten niemand, die Firma glaserei hat ihr Brieffach nie ausgeräumt, auch andere Fächer quellen über: die Prospektverteiler legen die Prospekte, die sie in vollgefüllte Fächer nicht hineinstopfen können, eben einfach oben drauf.
Einer Beantwortung meiner o.a. Fragen sehe ich mit Interesse entgegen. Bitte kopieren Sie auch die o.a. Verteiler ein.
Mit freundlichen Grüßen
frau kelef
zwei tage später war dann auch schon eine antwort da:
Sehr geehrte Frau kelef,
Ihre Nachricht haben wir dankend erhalten und bedauern sehr Ihre Unzufriedenheit. Ihre Beschwerde/Reklamation wurde zunächst einmal an meinen Vorgesetzten weitergeleitet.
Soeben habe ich die Rückmeldung erhalten, dass Herr Mag. sowieso Ihr Anliegen mit Herrn hausbesitzer, im Rahmen des nächsten persönlichen Termins, besprechen wird.
Bitte haben Sie noch ein wenig Geduld, unsere Kanzlei wird sich mit einer Stellungnahme demnächst bei Ihnen melden.
Bezüglich der elektronischen Zustellung muss ich Ihnen leider mitteilen, dass uns das Ihrerseits unterfertigte bzw. retournierte Dokument scheinbar nicht erreicht hat und die papierlose Kommunikation daher nicht erfasst werden konnte. Jedenfalls konnte ich die Eingabe des E-Versandes in unserem System nicht feststellen. Demzufolge bitte ich Sie höflichst, das angeschlossene Dokument nochmals zu ergänzen und dieses erneut an unsere Kanzlei zu senden.
Für Ihr Verständnis vielmals dankend verbleibe ich vorläufig
mit freundlichen Grüßen
andere freundliche bürodame
immerhin beherrscht diese freundliche bürodame rechtschreibung, grammatik und schriftverkehr. man muss auch für kleine dinge dankbar sein.
nachdem frau kelef im märz 2016 ein zweiseitig bedrucktes stück papier, von keinem anschreiben oder sonstigen anweisungen begleitet, erhalten hatte, schaute sie sich die posten, die letztlich in einem betriebskostenminus für die von ihr gemietete wohnung von über € 350.-- resultierten, halt an und beschloss: so wie das da steht und dahergekommen ist handelt es sich um einen irrtum oder -läufer. leider ist nach all der zeit nicht mehr präsent in welchem zustand das kuvert war (zu dieser zeit kam der vater der kleinen tunichtgute, obwohl seit ende dezember nicht mehr hier wohnhaft, immer noch seine post aus dem aufgebrochenen briefkasten fischen), wird aber wohl nix besonders gewesen sein sonst hätte sich das eingeprägt.
im juni aber kam dann ein bisam-brief aka eine mahnung, immerhin mit anschreiben und erlagschein.
frau kelef also - ordentlicher mensch, der sie ist - fischt den natürlich aufbewahrten bedruckten zettel aus dem fundus und schaut sich die einzelnen posten einmal genauer an. mit zwei hausparteien hatte sie ja schon konferiert zu dem thema, und beschlossen: sie zahlt mit sicherheit zunächst einmal gar nichts, weil: war auch keine zahlungsaufforderung.
nun, nach genauem studium und nochmaliger rücksprache verfasste frau kelef dann eine elektropost:
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Überweisung der von Ihnen geforderten Summe habe ich heute in Auftrag gegeben. Ich möchte aber explizit darauf hinweisen, dass die Bezahlung mit Vorbehalt erfolgt, da einige Posten der Aufstellung nicht nur mir nicht schlüssig erscheinen. Nach Rücksprache mit den Familien abc und xyz – denen ebenfalls einiges unklar ist – habe ich diese in den Verteiler einkopiert.
Gleichzeitig darf ich darauf hinweisen, dass ich bereits im Dezember 2015 das Ersuchen um elektronische Übermittlung unterfertigt an Sie retourniert habe, und entsprechend erstaunt über die kommentar- und anschreibenslose Übersendung der Betriebskostenaufstellung war, die ich aufgrund des fehlenden Anschreibens eben nicht als Zahlungsaufforderung verstand, zudem einige Posten auch nach Meinung nicht nur meiner rechtsfreundlichen Vertretungen zumindest sehr unklar sind. Ich habe die Zusendung demzufolge damals als gegenstandlos betrachtet. Hier darf ich auch darauf hinweisen, dass der gesetzlich vorgeschriebene Aushang der Betriebskosten im Haus (Stichtag 30.06.) bis heute nicht erfolgt ist.
Bitte teilen Sie mir doch mit, ob das Poststück mit dem Ersuchen um ausschließlich elektronische Zusendung von Mitteilungen Ihrerseits verloren gegangen ist, ich kann Ihnen gerne eine Kopie senden.
Zu den einzelnen o.a. Posten ist wie folgt anzumerken:
Fa. PURO – Hausreinigung
Es werden pro Monat € 370.-- netto verrechnet. Die „Hausreinigung“ besteht darin, dass maximal 2 mal monatlich eine Frau kommt, die entweder das Stiegenhaus kehrt oder feucht aufwischt. In einigen Fällen erfolgt auch nur das Abstellen eines großen schwarzen Müllsackes mit Putzutensilien, der nach ein paar Stunden wieder verschwindet, ohne dass irgendeine Tätigkeit welcher Art auch immer festzustellen wäre. Manchmal werden auch nur die Türmatten hochgeklappt – gerne gegen die Türflügel, so dass der darauf befindliche Staub unter der Tür durch gut in die Wohnungen eindringen kann. In anderen Fällen wurde lediglich das Papier auf den Hausbriefkästen entfernt, oder aber ein oder zwei Frauen sitzen im Hof, rauchen eine Zigarette, telefonieren ein wenig und gehen ungetaner Dinge wieder. Seit 2013 wird das sogenannte Service immer seltener, ich habe daher seit 2014 entsprechende Aufzeichnungen geführt: so kam eine Frau im Jänner und Februar 2015 je einmal kehren, im Jänner wurde weiters einmal das Papier auf den Hausbriefkästen entfernt. In den Monaten März bis Mai wurde je einmal gekehrt und einmal aufgewischt. Im Juni – während der Zeit der Steigleitungsverlegung und des Wandverputzens – wurde zunächst niemand gesichtet, erst als alles vorbei war wurde einmal flüchtig gekehrt, zwei Wochen später aufgewaschen. Diverse Reste des abgeschlagenen Putzes finden sich noch immer an verschiedenen Stellen im Haus. In den Monaten Juli und August wurde nicht gekehrt oder gewischt, sondern im kühlen Hof pausiert: war ja auch sehr heiß voriges Jahr, immerhin wurde das Papier auf den Hausbriefkästen entfernt. Im September und Oktober wurde einmal gekehrt und einmal gewischt, im November einmal gekehrt, im Dezember einmal aufgewaschen. Die Anwesenheit der jeweiligen Person beträgt maximal 1,5 Stunden, meist weniger. Die Reinigung erfolgt so schlampig, dass ich eine kleine rote Trockenblüte seit Jänner 2016 beim Überwinden der Stockwerke beobachten konnte: in der Zwischenzeit hat das niedliche Ding immerhin 26 Stufen und zwei Treppenabsätze geschafft, bis es heute endlich verschwand. In der Einfahrt klebt ein Stück Papier, das im Februar dort liegen blieb und beim Aufwaschen ohne vorheriges Kehren festklebte: es nutzt sich aber ab, auch hier besteht Hoffnung. Die zwei Kaugummis, die die Fenstermonteure im Februar vor die Hausbriefkästen gespuckt haben (und ja, ich habe denen zugesehen) kleben dort noch immer, wie viele andere Kaugummis auch, aber diese beiden kenne ich persönlich und kontrolliere sie regelmäßig. Zum Aufwaschen (so teilte es mir eine der Frauen mit) sei sie „vom Chef“ angewiesen worden, einen Kübel Wasser pro Stiege und nur wenig Reinigungsmittel (man riecht es gar nicht, und ich bin auf sowas schwer allergisch und reagiere entsprechend sofort) zu verwenden. Zuerst wachelt sie halbherzig über den Boden, mit großer Berührungsangst vor allen Ecken, dann mit demselben Fetzen und Wasser über die Fensterbretter. Der Schmutz wird so auf den Stufen und Treppenabsätzen regelmäßig verteilt, bleibt aber in Summe fast unverändert erhalten. Dass das Wischwasser aus den unteren Stockwerken schwungvoll in den Hof gegossen wird stellt ebenfalls nicht wirklich eine Reinigung dar, führte aber mehrfach dazu, dass der Abfluss verstopft war – ich habe gerne die Ansammlung von Papier und sonstigem Mist entfernt.
Und wie oft sind eigentlich die Fenster im Stiegenhaus zu putzen? Seit dem Einbau der neuen Fenster und der damaligen Grundreinigung konnte diesbezüglich keinerlei Aktivität mehr beobachtet werden.
Bitte teilen Sie mir doch mit, wofür genau die Summe von € 370.—berechnet wird – der Stundenlohn einer Reinigungskraft liegt wohl auch bei größter Nachsicht und Großzügigkeit nicht über € 20.--, auch wenn eine Wegzeit eingerechnet wird.
Entrümpelung
Der meiste Müll war im Souterrain (unter dem Hinterhaus) in Top 1-2 (rechts vom Stiegenabgang), das bis vor ca. 15 oder 20 Jahren noch an die Firma glaserei als Lager vermietet wurde, und den Räumen (links vom Stiegenabgang), die seit jeher ausschließlich von Frau öl (der verstorbenen Hausbesitzerin), vorher von deren Mutter, später dann nur mehr von Frau ein-wenig-irre benützt wurden. Andere Hausbewohner hatten dazu nie Zutritt. Dass im Zuge der vorhergehenden Entrümpelungen auf Geheiß von Frau ein-wenig-irre in den ihr zur Verfügung stehenden Räumen eine Anzahl von Möbeln und anderen Gegenständen verblieb ist bekannt und wurde von mir Herrn hausbesitzer sen. gegenüber auch angesprochen. Ebenso ist bekannt, dass im Zuge der vorigen Entrümpelungen aus welchem Grund auch immer die beiden Türen zu diesen Souterrain-Räumlichkeiten nicht aufgesperrt, sondern aufgebrochen und die Türen ausgehängt und so belassen wurden. Auch wurden bereits damals die „richtigen“ Keller (unter dem Vorderhaus, einen Halbstock unter dem Souterrain) nur sehr teilweise entrümpelt, die Türen aber ebenfalls aufgebrochen und in unversperrbarem Zustand zurückgelassen. Immerhin konnte 2015 die Entrümpelungsfirma dabei beobachtet werden, wie sie mehrere Türblätter abtransportierte. Grundsätzlich ist Mietern zwar natürlich die Entrümpelung von Gegenständen, die in frei zugänglichen Räumen eines Mietobjektes widerrechtlich abgestellt sind, anzulasten, nicht aber doch die Entfernung von Gegenständen aus Mietobjekten, deren Türen einfach nicht mehr vorhanden oder nicht versperrbar sind? Im Umkehrschluss müssten Mieter auch für Entrümpelungen von Wohnungen nach z.B. Todesfällen zur Verantwortung gezogen werden, wenn die Erben die Tür offen stehen lassen und den Mietvertrag kündigen? Oder nach Delogierungen, wenn der Vermieter die Tür nicht zumacht und z.B. hausfremde Personen Gegenstände deponieren?
Gartenbetreuung
Mit Garten ist vermutlich die Fläche hinter dem Hinterhaus gemeint, die früher als eine Mischung zwischen „Wiener Wildnis“ und „Tierfriedhof“ (ich weiß definitiv von mindestens zwei Hunden, einigen Katzen und Meerschweinchen) zu bezeichnen war, jetzt allerdings, wie ein Blick aus den Gangfenstern eines Hauses in der nebengasse zeigte, wohl nur mehr die Bezeichnis „Wiener Gstettn“ verdient. Dieser Teil war ebenfalls nie einer Mietpartei zugänglich und nur durch das Frau Öl resp. Frau ein-wenig-irre vorbehaltene Souterrain zu betreten. Dass Frau ein-wenig-irre dann das Betreten mit einem Zettel „Betreten auf eigene Gefahr“ über der fehlenden Souterrain-Tür kommentierte, kann in mehrere Richtungen interpretiert werden. Zudem ist das Souterrain jetzt seit einem Jahr überhaupt nicht mehr zu betreten, da eine Holzabsperrung errichtet wurde. Es gibt wohl ein Gerichtsurteil, in dem ein Mieter die Kosten für die Gartengestaltung anteilig tragen musste obwohl die Anlage von ihm nicht betreten werden konnte, jedoch war die Begründung dabei die Aufwertung durch den schönen Ausblick, die Blumen vor dem Fenster etc., und die dadurch erhöhte Lebensqualität. Insbesondere für die Mieter der Wohnungen im Vorderhaus trifft dies aber in gar keinem Fall zu, da es nicht möglich ist aus diesen Wohnungen auch nur einen Blick auf die betreffende Fläche zu werfen – dazu muss man in ein Haus um die Ecke gehen und ein paar Stockwerke erklimmen, was ich gerne getan habe. Das Unkraut steht ca. hüfthoch …
Kopien, Porto, Bankspesen
In den verschiedensten Broschüren und Medien von AK, Mietervereinigung, diversen Zeitungen, Help-Redaktionen und in vielen Ombudsmanngeschichten wird seit Jahren betont, dass diese Kosten nicht in die Betriebskostenabrechnung aufgenommen werden dürfen. Zudem handelt es sich – ausgehend von den angeführten Summen – nicht um echte Kosten, sondern um pauschalierte Summen.
Verwaltungshonorar
Nach den Aussagen Ihrer Mitarbeiter sind alle Anfragen, Beschwerden, Meldungen etc. direkt an die Firma des hausbesitzers zu richten. Bitte teilen Sie mir doch auch mit, in welchen Belangen ich mich an Sie wenden darf.
Schädlingsbekämpfung
Ich mag Tiere sehr gerne, wirklich; Nagetiere finde ich besonders faszinierend. Das heißt aber nicht, dass ich mich darüber freue wenn mir an einem einzigen Wochenende drei verschiedene Exemplare der Gattung Rattus norvegicus, aka Wanderratte, im Stiegenhaus begegnen, die beim Anblick meines an der Leine befindlichen, hinkenden alten Hundes gemächlich die Treppen (eine kam gar aus dem zweiten Stock) Richtung Souterrain hinunterhüpfen. Der Hund kann zwar im Prinzip Ratten töten, wurde aber durch die Leine gehindert und: uns hat schon eine Ratte gebissen, als im Vorjahr Ecke Ruckergasse/Pohlgasse eine größere Kolonie lebte und der Hund trotz eines chronisch steifen Ellbogens nur mehr „töten“ im Sinn hatte. Die Ratte hat es letztlich zwar nicht überlebt, ich hatte Antibiotika im Schrank und trotzdem zwei Wochen lang ein entzündetes Knie, der Hund eine Wunde am gesunden Vorderbein. Sie werden sicherlich verstehen, dass ich auf eine Wiederholung wenig Wert lege; und es heißt im Volksmund: wenn man eine Ratte sieht sind schon hundert da. Immerhin erklärt sich dadurch aber das große Interesse meines Hundes an diversen feuchten Flecken im Stiegenhaus: war wohl Rattenpisse. Und die kleinen schwarzen Krümel stehen ergo in Verdacht, Rattenkot zu sein. Bis zur Errichtung der Absperrung des Souterrains – die aus guten Gründen erfolgte – kam der Schädlingsbekämpfer zu mir um den Kellerschlüssel. Leider musste ich ihn das letzte Mal im Herbst des Vorjahres an Sie verweisen, ob damals eine Kontrolle resp. die Auslegung von Gift erfolgte entzieht sich meiner Kenntnis. Da wir bereits zweimal eine größere Rattenplage im Haus hatten – zusätzlich zu mehreren kleinen Mäuseplagen – wäre ich über eine Information zum weiteren Vorgehen diesbezüglich sehr dankbar.
Hausbriefkästen
Der hier tätige sehr nette Briefträger hat mich darüber informiert, dass grundsätzlich die Hausverwaltungen den zuständigen Postämtern mitteilen sollten, wenn Mieter ausziehen. Und er sagt weiters, dass es einige wenige Hausverwaltungen gibt, da das auch tatsächlich tun. Dann werden schon beim Sortieren der Post in der Verteilerstelle nicht zustellbare Schreiben an die jeweiligen Absender retourniert. Parteien, die ausziehen, könnte man bei der Rückgabe der Schlüssel darauf aufmerksam machen – dann kämen die auch nicht auf die Idee die Briefkästen aufzubrechen um weiter an ihre Post zu kommen. Alternativ könnte man den Leuten auch einen Antrag auf Postnachsendung zum Unterfertigen anbieten. Dies würde sicherlich die Flut an Poststücken und Werbeprospekten aus den überquellenden, teils aufgebrochenen und mit den Namen schon sehr lange nicht mehr hier wohnhafter oder längst verstorbener Personen beschrifteten Brieffächern eindämmen. Ebenso würde sich der Verwaltungsaufwand für viele Stellen wie Wien-Energie, Gerichte, Handynetz-Anbieter, Versandhäuser, Inkasso-Büros etc. sehr minimieren. Nachmieter tendieren leider dazu, nicht an sie adressierte Schreiben auf den Hausbriefkästen abzulegen, und sich weiter nicht darum zu kümmern. Gerne sortiere ich diese Schreiben, und versehe sie mit einem „Adressat unbekannt – retour an Absender“ und entsorge – so wie auch Herr xyz – regelmäßig diverse Werbefluten im Papiercontainer. Aber ist das wirklich unsere Aufgabe?
Sogar das Souterrain Top 1-2 verfügt übrigens über einen Briefkasten, und dort wohnt sicherlich seit Jahrzehnten niemand, die Firma glaserei hat ihr Brieffach nie ausgeräumt, auch andere Fächer quellen über: die Prospektverteiler legen die Prospekte, die sie in vollgefüllte Fächer nicht hineinstopfen können, eben einfach oben drauf.
Einer Beantwortung meiner o.a. Fragen sehe ich mit Interesse entgegen. Bitte kopieren Sie auch die o.a. Verteiler ein.
Mit freundlichen Grüßen
frau kelef
zwei tage später war dann auch schon eine antwort da:
Sehr geehrte Frau kelef,
Ihre Nachricht haben wir dankend erhalten und bedauern sehr Ihre Unzufriedenheit. Ihre Beschwerde/Reklamation wurde zunächst einmal an meinen Vorgesetzten weitergeleitet.
Soeben habe ich die Rückmeldung erhalten, dass Herr Mag. sowieso Ihr Anliegen mit Herrn hausbesitzer, im Rahmen des nächsten persönlichen Termins, besprechen wird.
Bitte haben Sie noch ein wenig Geduld, unsere Kanzlei wird sich mit einer Stellungnahme demnächst bei Ihnen melden.
Bezüglich der elektronischen Zustellung muss ich Ihnen leider mitteilen, dass uns das Ihrerseits unterfertigte bzw. retournierte Dokument scheinbar nicht erreicht hat und die papierlose Kommunikation daher nicht erfasst werden konnte. Jedenfalls konnte ich die Eingabe des E-Versandes in unserem System nicht feststellen. Demzufolge bitte ich Sie höflichst, das angeschlossene Dokument nochmals zu ergänzen und dieses erneut an unsere Kanzlei zu senden.
Für Ihr Verständnis vielmals dankend verbleibe ich vorläufig
mit freundlichen Grüßen
andere freundliche bürodame
immerhin beherrscht diese freundliche bürodame rechtschreibung, grammatik und schriftverkehr. man muss auch für kleine dinge dankbar sein.
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