Donnerstag, 25. Juli 2013
nebenkosten
in lieblicher regelmässigkeit - wenn auch nicht so intensiv wie alles, was das rauchen betrifft - wird natürlich auch dem alkohol, resp. den auswirkungen eines überhöhten konsums ebendesselben - raum und zeit in den medien gewidmet.

derzeit, z.b.: http://www.vienna.at/alkohol-krankheit-kostet-oesterreich-jaehrlich-740-millionen-euro/3650334

dass immer wieder dieselben experten dasselbe sagen, womöglich auch noch mit denselben worten in derselben reihenfolge, das ist ja, da sich weder an thema noch problemen was ändert, nicht verwunderlich.

auch, dass zu den unmittelbaren kosten mittelbare dazukommen ist nicht neu oder erwähnenswert.

allerdings, das finde ich, mit verlaub, schon sehr hüppsch:

... An direkten nicht-medizinischen Aufwendungen kamen 2011 dann 6,6 Millionen Euro an Krankengeld, acht Millionen Euro an Pflegegeld, 23,5 Millionen Euro für Invaliditätspensionen und 7,1 Millionen Euro an Witwenpensionen hinzu. Den größten Anteil aber machten die Produktivitätsausfälle durch Krankenstände etc. aus: 441,7 Millionen Euro. ...

krankengeld ist ja so eine sache, wie kontrolliert man eigentlich ob jemand in krankenstand ist weil alkoholisch beeinträchtigt im moment oder generell, und wie kann man eigentlich eineindeutig feststellen ob z.b. eine lebererkrankung durch alkoholgenuss verursacht wurde? ich kenn persönlich zwei leute die ein leberversagen hatten (einer ist tot, einer hat eine neue leber): beide haben definitiv ihr ganzes leben lang gesund gelebt und nie und nimmer alkohol getrunken.

pflegegeld: siehe oben.

invaliditätspension: siehe oben.

produktivitätsausfälle: siehe oben.

was mir noch fehlt, sind angaben zu sachschäden, die absichtlich oder unabsichtlich verursacht wurden, da wären doch die versicherungen einmal ordentlich gefordert, oder sehe ich da was falsch? über die finanziellen belastungen durch hochwasser lamentieren, das ja, aber was ist mit den schäden durch unbekannte besoffene?

allerdings, mit verlaub, die witwenpensionen (und was ist eigentlich mit den witwerpensionen, oh genderfreudiges land der berge?) der hinterbliebenen ehefrauen als quasi volkswirtschaftlichen schaden anzuführen, das ist doch ein wenig makaber, wenn ich mir diese feststellung erlauben darf. als ob die ehepartner eines alkoholkranken menschen nicht sowieso schon lange zeit hindurch gestraft genug würden durch den alkoholismus.

aber je nun, vielleicht sollte man sich da auch irgendeine strafsteuer oder so was überlegen?

ich würde ja vorschlagen, dass z.b. jede frau, die nach nach dem ableben eines alkoholkranken ehemannes eine witwenpension beantragt, nachweisen muss dass sie die letzten, sagen wir einmal, dreissig jahre nichts unversucht gelassen hat ihren lieben ehemann vom alkoholtrinken abzuhalten, ihm kein bier nach hause gebracht, sollte er es selber heimgetragen haben es ausgeschüttetet hat, etc..

die von den jeweiligen wirten jeweils schriftlich zu bestätigenden versuche, den bereits illuminierten ehemann mit brachialgewalt aus dem lokal nach hause in eine alkoholfreie umgebung zu bringen sollten natürlich in protokollarischer form über die entsprechenden jahrzehnte aufbewahrt und auf verlangen vorgelegt werden, das könnte dann z.b. eine verminderung der pensionsminderung bewirken. damit alles mit rechten dingen zugeht muss natürlich jeder wirt eine kopie der jeweiligen bestätigung solange aufbewahren, bis der jeweilige gast, nun ja, ein bankl gerissen hat.

man muss das so sehen: die ehefrau nimmt unmittelbar teil an der freizeitgestaltung des ehemannes, der wirt braucht einen eigenen dokumentationsbeauftragten, und auch auf den ämtern werden viele neue posten geschaffen (irgendwer muss ja die protokolle sichten und überprüfen und abgleichen und genehmigen), und dann muss das alles elektronisch erfasst und weiterverarbeitet werden.

die ehefrau kriegt derweilen eine verminderte witwenpension (ein gewinn für die pensionskassen), von der sie nicht leben kann, und als ausgleich bekommt sie ausgleichszahlungen aus irgendeinem sozialfond.

mit ein wenig glück kratzt die alte dann eh ab bevor die ganzen einsprüche durchgeboxt wurden von anwälten der rechtsschutzversicherungen, die da ein völlig neues betätigungsfeld vor sich hätten. ein einspruch könnte ja z.b. lauten: nein, meine mandantin konnte in der woche ... bis zur woche ... leider ihren mann nicht aus dem wirtshaus nach hause zu bringen versuchen, weil sie nach dem letzten versuch, dies zu tun, leiderleider mit einem kieferbruch und verschiedenen prellungen sowie einer gehirnerschütterung im krankenhaus aufhältig war und ebendortselbst stationär behandelt wurde, ohne eine genehmigung für ein temporäres verlassen des krankenhauses beantragen zu können, da sie leider auch noch zwei durch hämatome geschlossene augen hatte. dass der ehemann in dieser woche die besäufnisse in der krankenhauseigenen cafeteria abhielt kann meiner mandantin nicht zur last gelegt werden, insbesondere, als sie durch die o.a. hämatome an der optischen wahrnehmung des zustandes ihres mannes gehindert wurde. eine akustische wahrnehmung wurde sowohl durch die bettlägerigkeit, als auch durch die geschlossenen fenster des krankenzimmers (am tag X hatte es minus 12°C und es herrschte starkes schneetreiben) als auch die entfernung zwischen cafeteria und gebäudeteil des krankenzimmers, in dem meine mandantin untergebracht war, unmöglich gemacht.

hossa. ich werde gerade kreativ.

... link (12 Kommentare)   ... comment