Samstag, 1. Juli 2017
neues tierschutzgesetz
kelef, 10:34h
hamma ja auch hier in österreich. unter anderem, damit der illegale welpenhandel endlich unterbunden wird.
deshalb dürfen jetzt privatpersonen und tierschutzorganisationen, die keine genehmigte betriebsstätte in österreich haben, keine tiere mehr inserieren.
die bauern müssen sämtliche katzen kastrieren lassen. das gibt dann keinen nachwuchs mehr, aber zum mäusefangen können sich die leut ja katzerln beim züchter holen. bevorzugterweise mit stammbaum und so weiter, natürlich darf man die katzerln aber nicht freilaufen lassen weil wegen der wilderei und so, das mit dem mäusefangen ist sowieso überbewertet. nagergift auslegen ist aber so eine sache, wegen der anderen viecher und der kinder, aber andererseits muss die journaille auch schlagzeilen kriegen weil halt dann immer wieder mauserln und ratzerln im bio-getreide und dem daraus gebackenen brot sein werden, mahlzeit, btw.. aus den tierheimen kann man sich aber auch keine katzerln holen, weil es da keine jungen gibt, und alte katzerln sind zwar sicherlich sehr nett, aber dass so ein viech mit zehn oder mehr jahren leben in der wohnung sich noch auf einem bauernhof zurechtfindet, verlässlich die mäusebevölkerung dezimiert und nicht unter den traktor gerät ist eher unwahrscheinlich. und sowieso lernen die katzen das mäusefangen von ihrer mutter, und den rest kann man sich denken, wenn man denken kann.
das töten von gesunden tieren ist ohne wenn und aber verboten. sollte man also, gott bewahre, von der verstorbenen omma drei junge deutsche doggen erben, die bekanntermassen alles, was nicht bei drei auf dem baum ist, in den arsch beissen, dann muss man die viecherln halt in der einzimmer-stadtwohnung aufnehmen, weil: verkaufen kann man die nicht, es sei denn, man nimmt sich ein paar monate urlaub und pilgert mit den hunderln an der leine und einem transparent in der hand durch die lande. so wird das problem mehrfach gelöst, weil die hunderln halt ein paar leut anfressen werden unterwegs, dann werden die hunderln konfisziert und - ja, wohin denn bitte gebracht, weil:
die tierheime sind proppenvoll, die nehmen kein viech mehr auf, weil: können sie nicht. erstens wegen platz, und zweitens auch wegen personal und geld. vermutlich halten die polizisten oder wer auch immer sich traut, die tölen überhaupt zu konfiszieren, die dann im wachzimmer, höchst artgerecht und gut ausgelastet.
dafür hat man dann also die hunde los, gleichzeitig aber eine saftige verwaltungsstrafe und keine wohnung mehr, möglicherweise auch keinen job, weil: man hat sich doch um die hunderln kümmern müssen, die leider nicht alleine bleiben wollen, schon gar nicht in einem einzimmer-appartement in der stadt, wo die doch bei der omma selig ein riesenareal von 10.000 m², wie es auch artgerecht ist, bewohnt haben. schulden hat man noch dazu, denn nur von passanten ernähren konnten die hunderln sich auch nicht, also mussten am tag 6 kg hundefutter in die näpfe, von den diversen sonstigen dingen wie halsbänder, leinen, rüsselverschlüsse, spielzeuge, etc. reden wir gar nicht.
hat man privat ein paar hendln, und übersieht ein paar eier, und so ein dummes huhn brütet die aus, dann hat man ein problem. nämlich, man darf die hendln dann nicht im internet oder sonstwie zum verkauf anbieten. hahnenkämpfe sind andererseits aber auch verboten, und wer schon einmal erlebt hat wie das zugeht wenn mehr als ein gockel - ach herrjeh. schon steht man wieder mit einem fuss im kriminal.
sie haben in der tierhandlung einen goldhamster oder ein wenigerschwein gekauft für das liebe kind, und leiderleider war das blöde vieh trächtig und hat sie beglückt mit, sagen wir einmal, fünf oder sechs jungen? na toll, die müssen sie nämlich behalten. besonders goldhamster natürlich in einzelhaltung, sonst machen die sich gegenseitig tot - was das kind zum heulen bringt, und sie auch, und dann ist sowas überhaupt eine sehr hässliche angelegenheit. vergessen sie dabei aber nicht, dass so ein goldhamster genügend raum und beschäftigung braucht, also pro viech mindestens einen quadratmeter, steht alles im tierschutzgesetz, und wenn ich mir so ein kinderzimmer mit sechs goldhamsterbehausungen vorstelle, hossa. ganz toll. wenigerschweinderln und kaninchen wiederum dürfen nur in gruppen gehalten werden, was an sich gut und richtig so ist, aber wenn man dann weiterliest, ist das nur mit haus und garten ansatzweise zu realisieren.
tierhandlungen aber, nachdem die bis vor einiger zeit keine hunderln und katzerln verkaufen durften, dürfen das jetzt wieder, wie das mit der artgerechten unterbringung dort funktionieren kann ist mir schleierhaft, aber auch da wird sich der gesetzgeber sicher was gedacht haben, was auch immer das gewesen sein mag.
auch interessant ist, dass man tiere mit kupierten ohren oder ruten nicht verkaufen, weitergeben oder gar aus dem ausland einführen darf. hat man also, wie es der teufel so will, einen hund mit happy-tail-syndrom, dann steht man schon wieder mit einem haxen im kriminal, weil: macht man nix kriegt das vieh eine nervenentzündung und/oder eine infektion, das ist dann tierquälerei. macht man was - endet oft in einer teilamputation - dann ist das aber auch verboten, weil siehe oben. wie das ist wenn das vieh einen unfall hat, das weiss man auch nicht.
qualzuchten sind übrigens verboten. aber profilfreie breitbrüstige englische bulldoggen mit zu einem knoten verwachsener rute, schweren atem- und herzproblemen und gewollten zahnfehlstellungen: die darf man züchten, wenn man eine passende genehmigung hat darf man die übrigens auch um ein schweinegeld verkaufen, weil: das ist ja ganz was anderes.
und all die kleinen tierschutzvereine und pflegestellen, die die diversen tierischen schützlinge bislang ordentlich versorgt und vermittelt haben, die dürfen die jetzt rein theoretisch ab sofort noch nicht einmal mehr halten, weil: viel zu viele auf einem platz, keine genehmigte betriebsstätte, etc.. weitervermitteln dürfen sie irgendwie schon, aber halt nicht inserieren, man fragt sich wie so ein verein dann aber kund und zu wissen tun kann dass da ein paar modelle dringend einen platz brauchen, also was stellt sich der gesetzgeber vor, dass die leut' jetzt mit, sagen wir einmal, fünf flaschenkind-katzen machen? behalten dürfen sie die nicht (kein ausgebildetes personal, keine genehmigte betriebsstätte, kein vertragstierarzt), verhungern lassen auch nicht (tierquälerei), inserieren auch nicht, und wäre es nicht wiederum tierquälerei, ich würd ja dafür plädieren dass alle diese leute die diversen katzerln und hunderln und hamster und so weiter in handlichen behältnissen zum parlament bringen, gerne gleichzeitig, und das ganze getier dann dort freilassen. gleichzeitig. mit ganz viel presse, alle viecherln gechipt so dass man dann auch nachverfolgen kann wo sie landen.
man kann sich gar nicht genug alterieren. sowas von neben der spur wie dieses tierschutzgesetz, bei dem vorhersehbar war dass es erstens nicht funktionieren kann und dass zweitens gott und die welt auf die barrikaden gehen wird und dass drittens jede menge scherereien und schweinereien hintennach kommen, das ist schon schwer zu toppen.
deshalb dürfen jetzt privatpersonen und tierschutzorganisationen, die keine genehmigte betriebsstätte in österreich haben, keine tiere mehr inserieren.
die bauern müssen sämtliche katzen kastrieren lassen. das gibt dann keinen nachwuchs mehr, aber zum mäusefangen können sich die leut ja katzerln beim züchter holen. bevorzugterweise mit stammbaum und so weiter, natürlich darf man die katzerln aber nicht freilaufen lassen weil wegen der wilderei und so, das mit dem mäusefangen ist sowieso überbewertet. nagergift auslegen ist aber so eine sache, wegen der anderen viecher und der kinder, aber andererseits muss die journaille auch schlagzeilen kriegen weil halt dann immer wieder mauserln und ratzerln im bio-getreide und dem daraus gebackenen brot sein werden, mahlzeit, btw.. aus den tierheimen kann man sich aber auch keine katzerln holen, weil es da keine jungen gibt, und alte katzerln sind zwar sicherlich sehr nett, aber dass so ein viech mit zehn oder mehr jahren leben in der wohnung sich noch auf einem bauernhof zurechtfindet, verlässlich die mäusebevölkerung dezimiert und nicht unter den traktor gerät ist eher unwahrscheinlich. und sowieso lernen die katzen das mäusefangen von ihrer mutter, und den rest kann man sich denken, wenn man denken kann.
das töten von gesunden tieren ist ohne wenn und aber verboten. sollte man also, gott bewahre, von der verstorbenen omma drei junge deutsche doggen erben, die bekanntermassen alles, was nicht bei drei auf dem baum ist, in den arsch beissen, dann muss man die viecherln halt in der einzimmer-stadtwohnung aufnehmen, weil: verkaufen kann man die nicht, es sei denn, man nimmt sich ein paar monate urlaub und pilgert mit den hunderln an der leine und einem transparent in der hand durch die lande. so wird das problem mehrfach gelöst, weil die hunderln halt ein paar leut anfressen werden unterwegs, dann werden die hunderln konfisziert und - ja, wohin denn bitte gebracht, weil:
die tierheime sind proppenvoll, die nehmen kein viech mehr auf, weil: können sie nicht. erstens wegen platz, und zweitens auch wegen personal und geld. vermutlich halten die polizisten oder wer auch immer sich traut, die tölen überhaupt zu konfiszieren, die dann im wachzimmer, höchst artgerecht und gut ausgelastet.
dafür hat man dann also die hunde los, gleichzeitig aber eine saftige verwaltungsstrafe und keine wohnung mehr, möglicherweise auch keinen job, weil: man hat sich doch um die hunderln kümmern müssen, die leider nicht alleine bleiben wollen, schon gar nicht in einem einzimmer-appartement in der stadt, wo die doch bei der omma selig ein riesenareal von 10.000 m², wie es auch artgerecht ist, bewohnt haben. schulden hat man noch dazu, denn nur von passanten ernähren konnten die hunderln sich auch nicht, also mussten am tag 6 kg hundefutter in die näpfe, von den diversen sonstigen dingen wie halsbänder, leinen, rüsselverschlüsse, spielzeuge, etc. reden wir gar nicht.
hat man privat ein paar hendln, und übersieht ein paar eier, und so ein dummes huhn brütet die aus, dann hat man ein problem. nämlich, man darf die hendln dann nicht im internet oder sonstwie zum verkauf anbieten. hahnenkämpfe sind andererseits aber auch verboten, und wer schon einmal erlebt hat wie das zugeht wenn mehr als ein gockel - ach herrjeh. schon steht man wieder mit einem fuss im kriminal.
sie haben in der tierhandlung einen goldhamster oder ein wenigerschwein gekauft für das liebe kind, und leiderleider war das blöde vieh trächtig und hat sie beglückt mit, sagen wir einmal, fünf oder sechs jungen? na toll, die müssen sie nämlich behalten. besonders goldhamster natürlich in einzelhaltung, sonst machen die sich gegenseitig tot - was das kind zum heulen bringt, und sie auch, und dann ist sowas überhaupt eine sehr hässliche angelegenheit. vergessen sie dabei aber nicht, dass so ein goldhamster genügend raum und beschäftigung braucht, also pro viech mindestens einen quadratmeter, steht alles im tierschutzgesetz, und wenn ich mir so ein kinderzimmer mit sechs goldhamsterbehausungen vorstelle, hossa. ganz toll. wenigerschweinderln und kaninchen wiederum dürfen nur in gruppen gehalten werden, was an sich gut und richtig so ist, aber wenn man dann weiterliest, ist das nur mit haus und garten ansatzweise zu realisieren.
tierhandlungen aber, nachdem die bis vor einiger zeit keine hunderln und katzerln verkaufen durften, dürfen das jetzt wieder, wie das mit der artgerechten unterbringung dort funktionieren kann ist mir schleierhaft, aber auch da wird sich der gesetzgeber sicher was gedacht haben, was auch immer das gewesen sein mag.
auch interessant ist, dass man tiere mit kupierten ohren oder ruten nicht verkaufen, weitergeben oder gar aus dem ausland einführen darf. hat man also, wie es der teufel so will, einen hund mit happy-tail-syndrom, dann steht man schon wieder mit einem haxen im kriminal, weil: macht man nix kriegt das vieh eine nervenentzündung und/oder eine infektion, das ist dann tierquälerei. macht man was - endet oft in einer teilamputation - dann ist das aber auch verboten, weil siehe oben. wie das ist wenn das vieh einen unfall hat, das weiss man auch nicht.
qualzuchten sind übrigens verboten. aber profilfreie breitbrüstige englische bulldoggen mit zu einem knoten verwachsener rute, schweren atem- und herzproblemen und gewollten zahnfehlstellungen: die darf man züchten, wenn man eine passende genehmigung hat darf man die übrigens auch um ein schweinegeld verkaufen, weil: das ist ja ganz was anderes.
und all die kleinen tierschutzvereine und pflegestellen, die die diversen tierischen schützlinge bislang ordentlich versorgt und vermittelt haben, die dürfen die jetzt rein theoretisch ab sofort noch nicht einmal mehr halten, weil: viel zu viele auf einem platz, keine genehmigte betriebsstätte, etc.. weitervermitteln dürfen sie irgendwie schon, aber halt nicht inserieren, man fragt sich wie so ein verein dann aber kund und zu wissen tun kann dass da ein paar modelle dringend einen platz brauchen, also was stellt sich der gesetzgeber vor, dass die leut' jetzt mit, sagen wir einmal, fünf flaschenkind-katzen machen? behalten dürfen sie die nicht (kein ausgebildetes personal, keine genehmigte betriebsstätte, kein vertragstierarzt), verhungern lassen auch nicht (tierquälerei), inserieren auch nicht, und wäre es nicht wiederum tierquälerei, ich würd ja dafür plädieren dass alle diese leute die diversen katzerln und hunderln und hamster und so weiter in handlichen behältnissen zum parlament bringen, gerne gleichzeitig, und das ganze getier dann dort freilassen. gleichzeitig. mit ganz viel presse, alle viecherln gechipt so dass man dann auch nachverfolgen kann wo sie landen.
man kann sich gar nicht genug alterieren. sowas von neben der spur wie dieses tierschutzgesetz, bei dem vorhersehbar war dass es erstens nicht funktionieren kann und dass zweitens gott und die welt auf die barrikaden gehen wird und dass drittens jede menge scherereien und schweinereien hintennach kommen, das ist schon schwer zu toppen.
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